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   BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53   

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BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53 (https://dejure.org/1953,3343)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1953 - 1 StR 192/53 (https://dejure.org/1953,3343)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1953 - 1 StR 192/53 (https://dejure.org/1953,3343)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Das war zwar irrig (BGHSt 2, 233); sie waren damit aber zum Gegenstand des Eröffnungsbeschlusses geworden und unterlagen daher der Aburteilung.

    Das Landgericht wird also prüfen müssen, ob die Falschaussage vom 7. April 1952 etwa unter diesem Gesichtspunkte zum Gegenstand der Verurteilung zu machen ist (vgl. BGHSt 1, 380, 382; 2, 233).

  • RG, 02.06.1927 - III 238/27

    1. Ist Beihilfe des begünstigten Gläubigers zu dem Vergehen des Schuldners gegen

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Zwar ergriff er den ganzen geschichtlichen Vorgang einschliesslich aller Vorkommnisse und Umstände, die nach der Auffassung des Lebens als dazugehörig anzusehen waren (RGSt 61, 314, 317).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Unterlässt es der Vorsitzende, einen derartigen von ihm selbst verursachten Irrtum des Angeklagten zu beseitigen, so verletzt er die ihm und dem Gericht gemäss § 244 Abs. 2 StPO obliegende Aufklärungspflicht (vgl. BGHSt 1, 51 ff).
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Das Landgericht wird also prüfen müssen, ob die Falschaussage vom 7. April 1952 etwa unter diesem Gesichtspunkte zum Gegenstand der Verurteilung zu machen ist (vgl. BGHSt 1, 380, 382; 2, 233).
  • RG, 22.12.1936 - 1 D 741/36

    1. Welche Anforderungen sind an die Sachdarstellung des Urteils zu stellen?1 2.

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Das ist auch auf die Sachbeschwerde zu beachten (vgl. RGSt 71, 25).
  • RG, 26.09.1927 - II 580/27

    Begründet es die Revision, wenn in der Hauptverhandlung die Beschlussfassung über

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Ihm stand nicht die Befugnis zu, von einer Entschließung überhaupt abzusehen (RGSt 61, 376).
  • RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43

    Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Auch der Gesichtspunkt des vorhergegangenen versuchten Prozessbetrugs kann gegebenenfalls die Anwendung des § 157 StGB rechtfertigen, sofern sich die Angeklagte der Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts (§ 46 StGB; RGSt 65, 273, 276) bei der Erstattung ihrer Aussagen nicht bewusst war (RGSt 77, 219, 222).
  • RG, 13.04.1931 - III 107/31

    1. Wann liegt im Sinne des § 154 StGB. ein Zeugnis vor? 2. Strafermäßigung nach §

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    Auch der Gesichtspunkt des vorhergegangenen versuchten Prozessbetrugs kann gegebenenfalls die Anwendung des § 157 StGB rechtfertigen, sofern sich die Angeklagte der Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts (§ 46 StGB; RGSt 65, 273, 276) bei der Erstattung ihrer Aussagen nicht bewusst war (RGSt 77, 219, 222).
  • RG, 16.10.1917 - V 438/17

    Zur Frage der Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhanges bei verurteilendem und

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 1 StR 192/53
    In diesem Falle wurden allerdings sämtliche dazu gehörigen Einzelhandlungen in die Verurteilung einzubeziehen sein, und zwar auch dann, wenn sie in der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss nicht aufgeführt sind (RGSt 51, 253 f).
  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 264/68

    Erhebung einer Aufklärungsrüge wegen unterlassener Anhörung von Zeugen durch die

    Ein solcher Verfahrensverstoß, der einer Nichtbescheidung eines Beweisantrages gleichkommt, ist geeignet, die Revision zu begründen, wenn im Übergehen des Beweisangebots zugleich ein Zuwiderhandeln gegen die Pflicht zur Wahrheitserforschung enthalten ist (BGH, Urteile vom 23. Juni 1964 - 1 StR 210/64 - und vom 5. Mai 1953 - 1 StR 192/53).

    Bei dieser Beweislage hätte der Vorsitzende von sich aus eine Entscheidung aber die Vernehmung der irrtümlich nicht geladenen Zeugen herbeiführen oder aber den Angeklagten darauf hinweisen müssen, daß er den früheren Antrag in der Hauptverhandlung wiederholen müsse, weil dieser keinen Beweisantrag i.S. des § 244 StPO bilde, über den das Gericht zu befinden habe (BGH, Urteil vom 5. Mai 1953 - 1 StR 192/53).

  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit

    In diesem und einem weiteren Falle, in dem der Vorsitzende einen vor der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag einer offenbar geschäftsungewandten Angeklagten überhaupt nicht beschieden hatte (1 StR 192/53 vom 5. Mai 1953), ist der Senat davon ausgegangen, daß der Vorsitzende in den Angeklagten die irrige Meinung erweckt hatte, alles getan zu haben, was für die Beachtung des Beweisantrages in der Hauptverhandlung notwendig sei.
  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 700/59

    Rechtsmittel

    Da das Revisionsgericht die Anwendung des sachlichen Rechts in diesem selbständigen Einzelfalle, für den die Strafkammer eine Einzelstrafe von 1 Jahr 2 Monaten Zuchthaus ausgesprochen hat, nicht nachprüfen kann, muß das Urteil in diesem Punkte auf die allgemeine Sachrüge hin aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen werden (RGSt 71, 25, 26; BGH 1 StR 192/53 vom 5.5.1953).
  • BGH, 23.06.1964 - 1 StR 210/64

    Anforderungen an die richterliche Wahrheitserforschung bei einer Verurteilung

    Denn der Verfahrensverstoß könnte die Revision nur dann begründen, wenn in dem Übergehen des früher gestellten Antrags zugleich ein Zuwiderhandeln gegen die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) enthalten wäre (BGH Urteil vom 5. Mai 1953, 1 StR 192/53; OLG Köln NJW 1954, 46 Nr. 23).
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